Bedingungen und Konditionen des Partnerprogramms

§ 1 Leistungen Influencer

1. Der Influencer arrangiert Kundenverkäufe im Online-Shop des Unternehmens, für den dieser Dienstleistungen erbringt und als Vermittler für diese Kunden auftritt. Für jeden Verkauf, den der Beeinflusser tätigt, erhält er eine Provision. Die erzielten Umsätze werden über einen Rabattcode oder einen Affiliate-Link verfolgt, um die entsprechenden Provisionsansprüche zu ermitteln. Dieser Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen dieser Zusammenarbeit. Die Einzelheiten des konkreten Projektes werden im weiteren Verlauf beschrieben.

2. Bei der Anmeldung erhält der Influencer einen Link, mit dem er sich für unser Partnerprogramm anmelden kann. Er wählt sein Zugangspasswort und kann seinen persönlichen Affiliate-Link generieren. Er erhält Zugang zu den Statistiken und sieht den Wert der ihm zustehenden verkauften Güter.

3. Unser Unternehmen muss in allen Blog-Artikeln, Posts oder Geschichten markiert und/oder in der Textbeschreibung mit dem Instagram-Profil erwähnt werden. Ansonsten steht es dem Influencer frei, seinen Inhalt zu gestalten.

§ 2 Pflichten des Influencers

1. Der Influencer versichert, dass er alle gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Auflagen erfüllt hat, um die Produkte des Unternehmens vermitteln zu können. Er muss sein Gewerbe selbständig bei den zuständigen Behörden und Institutionen – auch bei seinem örtlichen Finanzamt – anmelden und dem Unternehmen alle Genehmigungen erteilen. Solange der Influencer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt hat, darf er seine Tätigkeit nicht aufnehmen. Er ist für die Erfüllung aller rechtlichen, einschließlich handels-, steuer-, arbeits-, wettbewerbsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen ausnahmslos verantwortlich. Verweisungsgebühren müssen den Steuerbehörden ordnungsgemäß gemeldet und besteuert werden.

2. Der Influencer ist arbeitsrechtlich nicht bei der Gesellschaft angestellt. Er ist ein unabhängiger Händler und muss in seiner Firma die Sorgfalt eines ehrbaren Geschäftsmannes anwenden. Er muss sich zudem moralisch und ethisch korrekt verhalten und die nationalen Gesetze und das einschlägige Recht der Europäischen Union in Bezug auf fairen Wettbewerb, die internen Statuten und Richtlinien des Unternehmens sowie die Richtlinien des Unternehmens für geschäftliche Transaktionen beachten. Er muss stets sicherstellen, dass seine Handlungen nicht gegen Gesetze, Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen.

3. Ist der Influencer ausschließlich für das Unternehmen tätig und gegebenenfalls selbständig, verpflichtet er sich, bei den zuständigen Institutionen entsprechende Anträge auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu stellen.

4. Der Influencer hat stets die Interessen des Unternehmens zu wahren und dafür zu sorgen, dass der Ruf des Unternehmens nicht beeinträchtigt wird.

§ 3 Vergütung

1. Bei der Affiliate-Option erhält der Influencer für die erbrachten Leistungen (einschließlich Reisekosten und sonstiger Auslagen) eine Provision von 15% des erzielten Umsatzes zuzüglich Umsatzsteuer. Versandkosten sind nicht enthalten. Die Cookie-Lebensdauer beträgt 30 Tage.

2. Bei der Verwendung der Social Media (Instagram)-Option erhält der Influencer einen Rabattcode von 5% für die Weitergabe an seine Community und eine Provision von 10%.

3. Sobald ein Guthaben von 50 EURO erreicht ist, kann der Influencer eine Rechnung an das Unternehmen schicken. Die Rechnung wird an folgende Adresse geschickt: info@travel-dude.com. Das Unternehmen überweist die Vergütung innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.

§ 4 Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien

Der Influencer verpflichtet sich, alle Werbung für das Unternehmen in sozialen Netzwerken entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Bei fehlender oder falscher Kennzeichnung der Werbung haftet nur der Influencer. Darüber hinaus verpflichtet sich der Influencer, in seinen Social Media-Inhalten über das Unternehmen keine geschützten Inhalte Dritter zu verwenden. Bei unzulässiger Verwendung fremder geschützter Inhalte haftet allein der Influencer. Blog-Artikel sollten zu unserer Website www.travel-dude.com und auf Instagram zu unserem Konto @traveldude.world.

§ 5 Nutzungsrechte für Bilder und Videos

Der Influencer verfügt über Nutzungsrechte für Bilder und Videos, die im Rahmen der Zusammenarbeit als Token verwendet wurden. Das Unternehmen darf alle Bilder und Videos verwenden und neu einstellen.

§ 6 Geheimhaltungsklausel

Der Influencer verpflichtet sich, keine Informationen weiterzugeben, von denen er während der Zusammenarbeit Kenntnis erhält. Die Vertraulichkeitserklärung verlangt, dass die relevanten Informationen nicht nur für die Dauer der Zusammenarbeit, sondern auch darüber hinaus geheim gehalten werden.

§ 7 Vertragsverletzung

Bricht der Influencer den Vertrag, ist er verpflichtet, innerhalb von 7 Werktagen eine Vertragsstrafe von 500 Euro an das Unternehmen zu zahlen. Je nach Delikt und Rechtsfolgen behält sich das Unternehmen das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Für alle Leistungen aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. D.h. Erbringt der Leistungserbringer eine Leistung, besteht keine Gewährleistungspflicht; wird ein Werk erbracht, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB anzuwenden.

2. Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

1. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt mit der Registrierung für das Partnerprogramm und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Rahmenvertrag selbst erlegt keine Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen oder Ansprüche für den Produktverkauf auf. Der Rahmenvertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Darüber hinaus ist eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten

2. Ein wichtiger Grund ist vor allem, wenn

  • eine Partei mehr als 60 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
  • eine Partei ihren Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt, es sei denn, eine Abmahnung und Nachfrist ist wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht erforderlich.

3. Alle vertraglich vereinbarten Leistungen sind bis zum Ende der Nachfrist ordnungsgemäß zu erbringen.

4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Übermittlung per E-Mail ausreichend ist.

§ 10 Sonstiges

1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend verzichtet werden, noch kann es außer Kraft gesetzt werden.

2. Dieser Rahmenvertrag und der jeweilige Projektvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll zwischen den Vertragsparteien eine wirksame Bestimmung gelten, die der jeweils unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

4. Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Auftragnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit später verlieren, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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